4 December 2011
Ilona Zekely comments to Austrian newspaper Wirtschaftsblatt on novelties in the Ukrainian financial services laws and regulations

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Neue Regeln für den ukrainischen Finanzmarkt

In der letzten Zeit wurden viele rechtliche Änderungen in der Ukraine durchgeführt. Nicht alle diese Änderungen sind substanziell und können somit als Reformen betrachtet werden. Viele sind unvollständig und haben daher nicht unbedingt direkten Einfluss auf die Geschäftswelt. Dennoch ist anzumerken, dass insgesamt die Anstrengungen der ukrainischen Regierung in dieser Richtung sehr significant sind. Kürzlich wurde insbesondere eine Reihe von Neuerungen der Gesetze und Verordnungen im Bereich des ukrainischen Finanzservicemarktes erlassen, um die Kontrolle und Aufsicht über die Aktivitäten der Finanzinstitute in der Ukraine zu erhöhen.

Genehmigung. Eine der Novellen betrifft die Voraussetzung der Einholung der Genehmigung, bevor man einen Teil an einer ukrainischen Finanzinstitution erwirbt, welche im Januar2012 inKraft treten wird. Insbesondere müssen sowohl ansässige als auch nicht ansässige Personen und  Gesellschaften, welche direkt oder indirekt, individuell oder gemeinsam einen Anteil von mindestens zehn Prozent an einer Finanzinstitution zu erwerben planen, eine Genehmigung von der ukrainischen Regierungskommission einholen. Dies ist entweder die nationale Kommission für die Regulierung der Finanzdienstleistungen der Ukraine oder die Nationale Wertpapierund Aktienmarktkommission. Die Voraussetzung der vorherigen Genehmigung ist auch erforderlich, wenn ein Gesellschafter einer Finanzinstitution seinen bisherigen Anteil in dieser Institution auf zehn, 25, 50 oder 75 Prozent der Anteile des Stammkapitals erhöhen möchte.

Nachweis. Um für die Genehmigung anzusuchen, hat der Antragsteller der Kommission eine ausführliche Dokumentation vorzulegen, wie den Nachweis über die finanziellen Auflagen oder Herkunft der Finanzmittel, die für den Erwerb verwendet werden. Für den Fall, dass eine Genehmigung nicht erteilt wurde, hat die Person, welche einen Anteil von zehn Prozent oder mehr erworben hat, kein Stimmrecht und auch kein Kontrollrecht.

Source: Wirtschaftsblatt as of December 5, 2011

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