10 November 2011
Ilona Zekely and Oleg Boichuk published at Wirtschaftsblatt a commentary "Ukraine simplifies basic corporate procedures"

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Ukraine vereinfacht Gesellschaftsrecht

Eine Menge von Gesetzesänderungen wurden in letzter Zeit eingeführt, um die Basis der gesellschaftsrechtlichen Verfahren zu vereinfachen. Insbesondere der Bereich der Gesellschaftsgründung, Änderung der Satzungsdokumente, Liquidation usw. Dies kann generell als ein Schritt Richtung Vereinfachung der Businesswelt gesehen werden. Auf der anderen Seite sind die bereits eingeführten Änderungen nur von technischer Natur und können nicht wirklich als Reformen bezeichnet werden. Gesellschaftsrecht in derUkraineist in vielen Fällen nach wie vor kompliziert und vage. Auch in geregelten Gebieten wie z.B. im Bereich der Aktiengesellschaften und der Sicherheiten.

Die Kartellrechtsbehörde der Ukraine hat erst kürzlich Änderungen im Bereich der Auskunftsvoraussetzungen im Zusammenhang mit Anmeldungen für die kartellbehördliche Genehmigung eingeführt. Sollte eine Partei eine Off-Shore Gesellschaft einbinden, so haben die Parteien das Verhältnis zwischen den vorgeschlagenen Direktoren und Gesellschaftern offen zu legen. Ziel ist die volle Aufdeckung der wirtschaftlichen Eigentümer. Eine nach wie vor sehr sensitive Angelegenheit für viele in der Ukraine operierenden Gesellschaften. Weiters werden derzeit viele maßgebliche Änderungen der Zusammenschlusskontrolle vom ukrainischen Parlament erwogen, die im Falle, dass sie in Kraft treten ähnlich jener der Europäischen Union sind.

Source: Wirtschaftsblatt as of November 11, 2011

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